Honorarberatung in der Vermögensverwaltung
In der Anlageberatung setzt sich bei den Kunden das Bewusstsein durch, dass ein Berater immer bezahlt werden muss. Der Anlageberater wird vom Kunden, vom Produktgeber, oder von beiden bezahlt.
Von wem wird Ihr Vermögensverwalter bezahlt?
In der Vermögensverwaltung ist dieses Bewußtsein noch nicht so ausgeprägt. Weil der Kunde in der Regel ein Verwaltungshonorar bezahlt, wird oft angenommen, dass der Vermögensverwalter auch im Sinne der Honorarberatung objektiv handelt. Das kann, muss aber nicht der Fall sein. Was macht Ihr Vermögensverwalter mit den Kickbacks aus Ihren Investments? Lesen Sie mehr...
Objektivität
Was ist der Vorteil von Honorarberatung?
Dadurch dass der Honorarberater nur vom Kunden bezahlt wird und sämtliche Zuwendungen von dritter Seite an den Kunden weiterreicht, kann Objektivität in den Anlageentscheidungen garantiert werden.
Dieses bedeutet nicht, dass Vermögensverwalter, die nicht nach dem Honorarberatungsprinzip arbeiten und Provisionen vereinnahmen, nicht objektiv arbeiten können. Es gibt nur keine Garantie, dass die Provisionen in ihren Entscheidungen keine Rolle spielen.